Sonntag, 20. September 2015

Russisches Gesellschaftsrecht-Advokat, Anwalt fuer russisches Recht

Russisches Gesellschaftsrecht-Advokat, Anwalt fuer russisches Recht



Geschäftspräsenz in Moskau
Wollen Sie Ihre Geschäftsbeziehungen in Moskau aufbauen oder einfach Ihre
Präsenz zeigen!

Dann lassen Sie sich in Moskau nieder!

Zusammen mit dem Kooperationspartner aus Moskau gründen und unterhalten wir
für unseren Mandanten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz eine Präsenz
in der Form eines „virtuellen“ Büros in Moskau.
  
Der Standort befindet sich im Zentrum von Moskau. Unser Mandant bekommt
eine Geschäftsadresse mit einem separaten Schild, Briefkasten, Telefonanschluss
und einer für die Angelegenheiten des Mandanten zu kümmernde zuständige Person,
die englisch, deutsch und russisch spricht und die entsprechend der
Anforderungen des Mandanten qualifiziert ist. 
  
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Geschäftspräsenz in Moskau



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Dann lassen Sie sich in Moskau nieder!

Zusammen mit dem Kooperationspartner aus Moskau gründen und unterhalten wir für unseren Mandanten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz eine Präsenz in der Form eines „virtuellen“ Büros in Moskau.
  
Der Standort befindet sich im Zentrum von Moskau. Unser Mandant bekommt eine Geschäftsadresse mit einem separaten Schild, Briefkasten, Telefonanschluss und einer für die Angelegenheiten des Mandanten zu kümmernde zuständige Person, die englisch, deutsch und russisch spricht und die entsprechend der Anforderungen des Mandanten qualifiziert ist. 
  
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Sonntag, 13. September 2015

Grundstücke in Russland zu verkaufen

Mein Mandant aus Russland bietet große Grundstücke zum Verkauf an. Eine gute Gelegenheit für die Investition: billiger Rubel, niedrige Grundsteuer und Land bleibt ein Land!   

Lage/Ort: Russland, Stadt Tjumen (30 km im Umkreis) in Westsibirien.
Größe: ab 1 bis 500 ha.
Preis: ab 30 000 Euro pro ha. 
Provisionsfrei

Nutzung: Gewerbe, Wohnen, Landwirtschaft (Änderung der Nutzung ist je nach Lage möglich). Aufteilung in kleinere Parzellen ist möglich. Grundstücke sind zum Teil erschlossen und bieten gute Bebauungsmöglichkeiten.  

Die Grundstücke sind Eigentum meines Mandanten, privatisiert und lastenfrei.

Die Stadt Tjumen ist eine Industriestadt mit mehr als 600 000 Einwohnern.

Anfragen an Rechtsanwalt Dorochov, www.advokat-dorochov.de

Dienstag, 31. März 2015

Rede des russischen Präsidenten vor der russischen Bundesversammlung (russischer Bundesrat) vom 4.12.2014



„Unser Ziel ist gleichberechtigte Partner sowie im Westen als auch im Osten zu gewinnen. … Wir werden auf keinen Fall unsere Beziehungen mit Europa … beenden“

„Ich wiederhole! Russland wird für die Welt offen: für Kooperationen, für ausländische Investitionen, für Realisierung der gemeinsamen Projekte“


www.advokat-dorochov.de

Samstag, 4. Oktober 2014

Ein (Teil)-Erfolg für die Homosexuellen in Russland-Verfassungsbeschwerde gegen das russische „Anti-Schwulengesetz“

Das berüchtigte russische so genannte „Anti-Schwulengesetz“ wurde von dem Verfassungsgericht Russlands überprüft (Entscheidung des russischen Bundesverfassungsgerichtes vom 23.09.2014).

Nach Art. 6.21 des russischen Ordnungswidrigkeitsgesetzes ist „die Propaganda“ von nicht-traditionellen (also gleichgeschlechtlichen) sexuellen Beziehungen gegenüber Minderjährigen verboten.

Die Norm verstößt zwar nicht gegen die russische Verfassung, trotzdem hatte die Verfassungsbeschwerde teilweise Erfolg. Die Beschwerdeführer dürfen die gegen sie ergangenen Urteile nochmal von den ordentlichen Gerichten überprüfen lassen; diesmal jedoch unter Berücksichtigung der Meinung des russischen Verfassungsgerichtes.

Das Verfassungsgericht hat vor allem festgestellt, dass sexuelle Orientierung in Russland frei und verfassungsrechtlich geschützt ist (freie Selbstbestimmung und freie Selbstentfaltung) und diese Freiheit gilt auch dann, wenn die Mehrheit in der Gesellschaft eine nicht-traditionelle sexuelle Orientierung missbilligt und aus ethischen, religiösen oder anderen sozialen, historischen und kulturellen Gründen ablehnt.

Ein Recht auf freie sexuelle Orientierung wird auch durch die arbeits- straf- und ordnungsrechtlichen Normen ausreichend geprägt, z.B. Diskriminierungsverbot in Art. 5 des russischen Arbeitsgesetzbuches, besonders schwere Tat nach Art. 63 und eine Straftat wegen Diskriminierung nach Art. 136 des russischen Strafgesetzbuches.

Zum Begriff „Propaganda“ hat das Verfassungsgericht erklärt, dass dieser Begriff sehr eng und sehr streng, unter Berücksichtigung der Grundrechte, auszulegen ist. Das heißt, dass es nicht jede Informationsverbreitung über die Homosexuellen sofort als Propaganda gilt. Es ist nämlich ein vorsätzliches, informatives, auf die Beeinflussung der Kinder gezieltes Vorgehen unter Berücksichtigung allen Umständen des Einzelfalles erforderlich.   

Das Verfassungsgericht hat ausdrücklich betont, dass die an die Kinder gerichteten Informationen über die homosexuellen Beziehungen als solche durch das umstrittene Gesetz nicht verboten sind. Die Kinder könnten nach den konkreten Umständen des Einzelfalles (z.B. Erlaubnis der Eltern, Alter der Kinder usw.) und von Sachverständigen darüber informiert werden. 
Nach Auffassung des Verfassungsgerichtes beinhaltet die umstrittene Norm keinen Eingriff in die persönliche Freiheit bzw. in die sexuelle Selbstbestimmung einer Person und sie ist nicht auf ein Verbot oder eine Missbilligung von nicht-traditionellen sexuellen Beziehungen gerichtet.

Grund für die Verfassungsbeschwerde:
In dem der Entscheidung zugrunde liegende Fall wurden die Beschwerdeführer nach der oben genannten Rechtsnorm zu einem Ordnungsgeld verurteilt, weil sie mit den Plakaten „Es existiert keine Schwulen-Propaganda“ und „Schwul kann man nicht werden, sondern man wird als schwul geboren!“ und „Schwul zu sein und Schwulen zu lieben – Es ist in Ordnung. Schwulen schlagen und Schwulen töten – Es ist ein Verbrechen“ demonstriert; der Eine hat vor einer Kinderbibliothek und der Andere hat auf der Straße demonstriert.

Für Verfassungsrechtler und Kritiker ist es eine sehr lesenswerte Entscheidung.

Aleksej Dorochov
Russischer Advokat
www.advokat-dorochov.de


Montag, 8. September 2014

Medizinisches Gutachten für eine Adoption in Russland







Die (zukünftigen) Adoptiveltern müssen dem
russischen Gericht ein medizinisches Gutachten vorlegen, dass sie
gesundheitlich für eine Adoption geeignet sind. In der (neuen) Verordnung des
russischen Gesundheitsministeriums vom 18.06.2014 werden Voraussetzungen für
dieses Gutachten geregelt und die Aufzählung der Krankheiten, bei denen die
Adoption eines Kindes nicht möglich ist, wird in der russischen
Bundesregierungsverordnung vom 14.02.2013 geregelt.



Ob ein Gutachten aus Deutschland (ausländisches
Gutachten) vor russischem Gericht gültig ist, ist gesetzlich nicht geregelt.
Die russische Rechtsprechung lässt ein medizinisches Gutachten aus dem Ausland zu,
wenn es ordnungsgemäß beglaubigt (legalisiert) ist und es inhaltlich dem
Russischen entspricht.


Aleksej Dorochov
Russischer Advokat
Standort Deutschland
www.advokat-dorochov.de   

Freitag, 15. August 2014

Rückgabe des Kindes aus Russland, das dort widerrechtlich zurückgehalten wird



Das russische Gesetz (Nr. 26 vom 5.05.2014) zur Umsetzung des Kindesentführungsübereinkommens in Russland

Aufgrund des Beitrittes Russlands zum Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationalen Kindesentführung vom 25.10.1980 wurden neue und ggf. neu geregelte Rechtsnormen zur effektiven Umsetzung des Übereinkommens eingeführt.  

Vor allem wurde ein neues Kapitel in die russische Zivilprozessordnung eingeführt, das das Verfahren über die Rückgabe des widerrechtlich in Russland verbrachten oder dort zurückgehaltenen Kindes regelt.  

Für Ermittlungen und Suchmaßnahmen sind nach den neu geregelten Gerichtsvollziehergesetz und Vollstreckungsverfahrensgesetz Russlands die Gerichtsvollzieher sachlich zuständig.

Aleksej Dorochov
Russischer Advokat
Kanzleisitz Neu-Ulm, Deutschland
www.advokat-dorochov.de