Nach dem föderalen Gesetz vom 5.05.2014 Nr. 116, das ab 1.01.2016 in Kraft tritt, dürfen in Russland Zeitarbeitsfirmen gegründet werden. Ab diesem Zeitpunkt können grundsätzlich nur akkreditierte Zeitarbeitsunternehmen Arbeitnehmer verleihen. Ein Verstoß dagegen führt zu einer Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bis zu 50 000 Rubel (ca. 10 000 Euro) oder 90 Tage Haft.
Das Gesetz führt u.a. ein neues Kapitel in das russische Arbeitsgesetzbuch
ein, wo arbeitsrechtliche Besonderheiten der Arbeitnehmerüberlassung
(Leiharbeit) geregelt sind.
Bis jetzt wurde in Russland ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag nicht
gesetzlich geregelt, jedoch aufgrund der Privatautonomie von der Rechtsprechung
allgemein anerkannt.
Grundsatz der Gleichbehandlung ohne Ausnahmen
Die so genannten Grundsätze
Equal Pay („Gleiche Bezahlung“)
und Equal Treatment („Gleiche Behandlung“) sind im Arbeitsgesetzbuch
ausdrücklich verankert und enthalten keine Ausnahmen für anderweitige
tarifliche Regelungen.
Fazit
Die
Sachlage auf dem Arbeitsmarkt in Russland ist anders als in Deutschland und
deshalb ist eine „sture“ Angleichung der entstandenen Probleme aus einem Land
an ein anderes mit Vorsicht zu genießen. Das Ziel des russischen Gesetzgebers
ist vor allem rücksichtslose und missbräuchliche Verleihung der eigenen
Arbeitnehmer, meistens ohne ihre Zustimmung, zu unterbinden. Zum anderen verfolgt
der Gesetzgeber das Ziel die so genannten Schwarz-Tagelöhner von der Straße,
was ebenfalls verbreitet ist, zu einem geordneten Arbeitsverhältnis zu verleiten
und sie mit Arbeitsschutzrechten abzusichern.
Rechtsgrundlagen im russischen Arbeitsrecht (kurze
Darstellung)
Die
wichtigsten Rechtsnormen im russischen Arbeitsrecht sind praktisch in einem
Gesetz, im Arbeitsgesetzbuch (Arbeitskodex) vom 30.12.2001 geregelt, das über
400 Artikel enthält. Dazu kommen Bundes – und Landesgesetze, Verordnungen
der Bundes – und Landesregierungen sowie auch Richtlinien der Ministerien, die
meistens Arbeitsschutzvorschriften beinhalten. Tarifverträge und andere
kollektive Vereinbarungen kennt das russische Arbeitsrecht ebenfalls.
Aleksej
Dorochov
Russischer
Advokat, Rechtsanwaltskanzlei in Neu-Ulm/Deutschland
www.advokat-dorochov.de