Adoption in
Russland. Ich berate meine Mandanten zu allen rechtlichen Fragen rund um
Adoption in Russland und begleite sie im ganzen Verfahren von A bis Z: individuell,
direkt und diskret.
Was müssen
Ausländer über die Adoption in Russland in Grundzügen wissen:
1.
Informationen über das Vorgehen und
das Verfahren der Auslandsadoption in Deutschland können bei der Bundeszentralstelle
für Auslandsadoption eingeholt werden.
2.
Eine Adoption in Russland erfolgt
ausschließlich durch Entscheidung des Gerichtes. Im Verfahren sind das
Jugendamt und auch die Staatsanwaltschaft beteiligt. In der mündlichen
Verhandlung müssen die zukünftigen Adoptiveltern persönlich anwesend sein.
Hinweis: Beteiligung von Staatsanwälten
in manchen Verfahren in Zivilgerichten ist in Russland gesetzlich vorgesehen.
In diesem Fall fungiert der Staatsanwalt als gesonderte Vertreter des Staates
und nicht als Organ der Strafrechtspflege - eine russische „Spezialität“! Das
hat also mit dem Strafrecht nichts zu tun.
Das Ehepaar, das sich ein Kind aus
Russland adoptieren wünscht, kann einen russischen Anwalt (Advokat) für die Wahrnehmung
ihren Interessen in Russland beauftragen. Insbesondere für:
Einholung
der Informationen über das Kind aus dem Register;
Stellung der
Anträge vor Behörden und Gerichten;
Führung der
Gerichtsverhandlung;
Klärung von
Visums – und Einreisefragen;
Unterstützung
und Begleitung in Russland usw.
Die persönliche Anwesenheit der zukünftigen
Eltern ist bei der Gerichtsverhandlung und auch beim Kennenlernen des Kindes
unbedingt erforderlich.
3.
In Russland gibt es Bundes – und
Landesregister für die Kinder ohne Vormund, die adoptiert werden dürfen. Kurze
Informationen über diese Kinder mit Fotos sind auf der Internetseite des Bildungs
– und Wissenschaftsministeriums Russlands veröffentlicht.
4.
Das ganze Adoptionsverfahren
(Verwaltungs – und Gerichtsverfahren) in Russland – abgesehen von Anwaltskosten
– ist kostenlos.
5.
Die Wunsch-Eltern müssen einen
Lehrgang über die Eignung zur Adoption absolvieren. Diese werden in der Regel
von Jugendamt organisiert und beaufsichtigt. Der Verlauf der Lehrgänge ist je
nach Verwaltungs – und Gerichtsbezirk unterschiedlich. Ein z.B. in Deutschland abgeschlossener
Lehrgang kann vor Gericht zur Anerkennung beantragt und anerkannt werden.
6.
Rechtsgrundlagen
für die Adoption in Russland:
UN-Kindesrechtskonvention/Übereinkommen
über die Rechte des Kindes vom 20.11.1989;
Familiengesetzbuch;
Zivilprozessordnung;
Vormund –
und Betreuungsgesetz;
Bundesgesetz
über das staatliche Register der Kinder ohne Vormund;
Bundesregierungsverordnung
vom 4.04.2002 über die Führung des staatlichen Registers der Kinder ohne
Vormund;
Landesgesetze
über das Landesregister der Kinder ohne Vormund und dazu gehörige Richtlinien;
Bundeszuständigkeitsregierungsverordnung
vom 10.03.2005;
Bundesregierungsverordnung
vom 29.03.2000 …….. Richtlinien über die konsularische Registrierung der
adoptierten Kinder im Ausland.
Hinweis: Russland
ist dem Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und
die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption (HAÜ) nicht
beigetreten, im Gegensatz zu Deutschland (seit dem 1.03.2002).
Aleksej Dorochov
Russischer Advokat
Kanzleisitz in Neu-Ulm, Deutschland
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