Donnerstag, 24. Juli 2014

Adoption in Russland




Adoption in Russland. Ich berate meine Mandanten zu allen rechtlichen Fragen rund um Adoption in Russland und begleite sie im ganzen Verfahren von A bis Z: individuell, direkt und diskret.

Was müssen Ausländer über die Adoption in Russland in Grundzügen wissen:

1.
Informationen über das Vorgehen und das Verfahren der Auslandsadoption in Deutschland können bei der Bundeszentralstelle für Auslandsadoption eingeholt werden.

2.
Eine Adoption in Russland erfolgt ausschließlich durch Entscheidung des Gerichtes. Im Verfahren sind das Jugendamt und auch die Staatsanwaltschaft beteiligt. In der mündlichen Verhandlung müssen die zukünftigen Adoptiveltern persönlich anwesend sein.

Hinweis: Beteiligung von Staatsanwälten in manchen Verfahren in Zivilgerichten ist in Russland gesetzlich vorgesehen. In diesem Fall fungiert der Staatsanwalt als gesonderte Vertreter des Staates und nicht als Organ der Strafrechtspflege - eine russische „Spezialität“! Das hat also mit dem Strafrecht nichts zu tun.

Das Ehepaar, das sich ein Kind aus Russland adoptieren wünscht, kann einen russischen Anwalt (Advokat) für die Wahrnehmung ihren Interessen in Russland beauftragen. Insbesondere für:
Einholung der Informationen über das Kind aus dem Register;
Stellung der Anträge vor Behörden und Gerichten;
Führung der Gerichtsverhandlung;
Klärung von Visums – und Einreisefragen;  
Unterstützung und Begleitung in Russland usw.

Die persönliche Anwesenheit der zukünftigen Eltern ist bei der Gerichtsverhandlung und auch beim Kennenlernen des Kindes unbedingt erforderlich.

3.
In Russland gibt es Bundes – und Landesregister für die Kinder ohne Vormund, die adoptiert werden dürfen. Kurze Informationen über diese Kinder mit Fotos sind auf der Internetseite des Bildungs – und Wissenschaftsministeriums Russlands veröffentlicht.

4.
Das ganze Adoptionsverfahren (Verwaltungs – und Gerichtsverfahren) in Russland – abgesehen von Anwaltskosten – ist kostenlos.

5.
Die Wunsch-Eltern müssen einen Lehrgang über die Eignung zur Adoption absolvieren. Diese werden in der Regel von Jugendamt organisiert und beaufsichtigt. Der Verlauf der Lehrgänge ist je nach Verwaltungs – und Gerichtsbezirk unterschiedlich. Ein z.B. in Deutschland abgeschlossener Lehrgang kann vor Gericht zur Anerkennung beantragt und anerkannt werden. 

6.
Rechtsgrundlagen für die Adoption in Russland:
UN-Kindesrechtskonvention/Übereinkommen über die Rechte des Kindes vom 20.11.1989;
Familiengesetzbuch;  
Zivilprozessordnung;
Vormund – und Betreuungsgesetz;  
Bundesgesetz über das staatliche Register der Kinder ohne Vormund;   
Bundesregierungsverordnung vom 4.04.2002 über die Führung des staatlichen Registers der Kinder ohne Vormund;
Landesgesetze über das Landesregister der Kinder ohne Vormund und dazu gehörige Richtlinien;
Bundeszuständigkeitsregierungsverordnung vom 10.03.2005;
Bundesregierungsverordnung vom 29.03.2000 …….. Richtlinien über die konsularische Registrierung der adoptierten Kinder im Ausland.

Hinweis: Russland ist dem Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption (HAÜ) nicht beigetreten, im Gegensatz zu Deutschland (seit dem 1.03.2002).

Aleksej Dorochov
Russischer Advokat
Kanzleisitz in Neu-Ulm, Deutschland

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen