Samstag, 5. Juli 2014

Russischer Advokat in Deutschland (ausländischer Rechtsanwalt in Deutschland nach § 206 Bundesrechtsanwaltsordnung), Mitglied der Rechtsanwaltskammer München und der Rechtsanwaltskammer des Tjumener Gebietes/Russland






1. Der russische Advokat, der in einer deutschen Rechtsanwaltskammer zugelassen ist, ist in Deutschland berichtigt seine Mandanten im russischen Recht und im Völkerrecht (internationales Wirtschaftsrecht) zu beraten.
2. Der russische Advokat ist in Russland zugelassen und er hat die Berechtigung auf dem ganzen Gebiet Russlands, unabhängig vom Ort seiner Zulassung, seine Mandanten zu vertreten.
3. Der russische Advokat ist verpflichtet das deutsche Berufsrecht für Rechtsanwälte ebenfalls zu befolgen wie die deutschen Rechtsanwälte. Vor allem bedeutet dies, dass der russische Advokat der Berufsaufsicht der in Deutschland zuständigen Rechtsanwaltskammer und der Berufsgerichtsbarkeit der Anwaltschaft unterliegt ist. 
4. Der russische Advokat hat wie deutscher Rechtsanwalt alle Pflichten gegenüber den Mandanten nach dem deutschen Berufsrecht für Rechtsanwälte zu erfüllen. Insbesondere ist er verpflichtet die Schweigepflicht zu wahren.
5. Der russische Advokat in Deutschland ist berufshaftlichtversichert. In Russland gibt es für Rechtsanwälte/Advokaten bis heute keine Berufshaftpflichtversicherung. Dies gilt nicht für den russischen Advokat, der sich in Deutschland niederlässt.

Aleksej Dorochov
Russischer Advokat
Kanzleisitz in Neu-Ulm/Deutschland
http://www.advokat-dorochov.de/kanzlei/advokat-kompetenzen/

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