Das russische Gesetz (Nr. 26 vom 5.05.2014) zur Umsetzung
des Kindesentführungsübereinkommens in Russland
Aufgrund des Beitrittes Russlands zum Haager
Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationalen
Kindesentführung vom 25.10.1980 wurden neue und ggf. neu geregelte Rechtsnormen
zur effektiven Umsetzung des Übereinkommens eingeführt.
Vor allem wurde ein neues Kapitel in die russische
Zivilprozessordnung eingeführt, das das Verfahren über die Rückgabe des widerrechtlich
in Russland verbrachten oder dort zurückgehaltenen Kindes regelt.
Für Ermittlungen und Suchmaßnahmen sind nach den neu
geregelten Gerichtsvollziehergesetz und Vollstreckungsverfahrensgesetz
Russlands die Gerichtsvollzieher sachlich zuständig.
Aleksej Dorochov
Russischer Advokat
Kanzleisitz Neu-Ulm, Deutschland
www.advokat-dorochov.de
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