Montag, 8. September 2014

Medizinisches Gutachten für eine Adoption in Russland







Die (zukünftigen) Adoptiveltern müssen dem
russischen Gericht ein medizinisches Gutachten vorlegen, dass sie
gesundheitlich für eine Adoption geeignet sind. In der (neuen) Verordnung des
russischen Gesundheitsministeriums vom 18.06.2014 werden Voraussetzungen für
dieses Gutachten geregelt und die Aufzählung der Krankheiten, bei denen die
Adoption eines Kindes nicht möglich ist, wird in der russischen
Bundesregierungsverordnung vom 14.02.2013 geregelt.



Ob ein Gutachten aus Deutschland (ausländisches
Gutachten) vor russischem Gericht gültig ist, ist gesetzlich nicht geregelt.
Die russische Rechtsprechung lässt ein medizinisches Gutachten aus dem Ausland zu,
wenn es ordnungsgemäß beglaubigt (legalisiert) ist und es inhaltlich dem
Russischen entspricht.


Aleksej Dorochov
Russischer Advokat
Standort Deutschland
www.advokat-dorochov.de