Ein promovierender Arbeitnehmer in Russland hat einen
Anspruch auf einen bezahlten Urlaub von 3 bis 6 Monaten, so die
Regierungsverordnung Russlands Nr. 409 vom 5.05.2014 (materielles Gesetz). Die
Kosten trägt der Arbeitgeber. Der Urlaub ist für die Zeit des
Promotionsverfahrens vorgesehen. Der Arbeitnehmer ist allerdings verpflichten
seinen Arbeitgeber ein Jahr vor dem beabsichtigten Promotionsverfahren
schriftlich in Kenntnis zu setzen.
Aleksej Dorochov
Russischer Advokat, Rechtsanwaltskanzlei in Neu-Ulm/Deutschland
www.advokat-dorochov.de
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