Mittwoch, 21. Mai 2014

Zeitarbeitsfirmen „erscheinen“ demnächst auch in Russland – eine Plage oder ein Segen!


Nach dem föderalen Gesetz vom 5.05.2014 Nr. 116, das ab 1.01.2016 in Kraft tritt, dürfen in Russland Zeitarbeitsfirmen gegründet werden. Ab diesem Zeitpunkt können grundsätzlich nur akkreditierte Zeitarbeitsunternehmen Arbeitnehmer verleihen. Ein Verstoß dagegen führt zu einer Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bis zu 50 000 Rubel (ca. 10 000 Euro) oder 90 Tage Haft.  

Das Gesetz führt u.a. ein neues Kapitel in das russische Arbeitsgesetzbuch ein, wo arbeitsrechtliche Besonderheiten der Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit) geregelt sind. 

Bis jetzt wurde in Russland ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag nicht gesetzlich geregelt, jedoch aufgrund der Privatautonomie von der Rechtsprechung allgemein anerkannt. 

Grundsatz der Gleichbehandlung ohne Ausnahmen
Die so genannten Grundsätze Equal Pay („Gleiche Bezahlung“) und Equal Treatment („Gleiche Behandlung“) sind im Arbeitsgesetzbuch ausdrücklich verankert und enthalten keine Ausnahmen für anderweitige tarifliche Regelungen.

Fazit
Die Sachlage auf dem Arbeitsmarkt in Russland ist anders als in Deutschland und deshalb ist eine „sture“ Angleichung der entstandenen Probleme aus einem Land an ein anderes mit Vorsicht zu genießen. Das Ziel des russischen Gesetzgebers ist vor allem rücksichtslose und missbräuchliche Verleihung der eigenen Arbeitnehmer, meistens ohne ihre Zustimmung, zu unterbinden. Zum anderen verfolgt der Gesetzgeber das Ziel die so genannten Schwarz-Tagelöhner von der Straße, was ebenfalls verbreitet ist, zu einem geordneten Arbeitsverhältnis zu verleiten und sie mit Arbeitsschutzrechten abzusichern.

Rechtsgrundlagen im russischen Arbeitsrecht (kurze Darstellung)
Die wichtigsten Rechtsnormen im russischen Arbeitsrecht sind praktisch in einem Gesetz, im Arbeitsgesetzbuch (Arbeitskodex) vom 30.12.2001 geregelt, das über 400 Artikel enthält. Dazu kommen Bundes – und Landesgesetze, Verordnungen der Bundes – und Landesregierungen sowie auch Richtlinien der Ministerien, die meistens Arbeitsschutzvorschriften beinhalten. Tarifverträge und andere kollektive Vereinbarungen kennt das russische Arbeitsrecht ebenfalls.  
   

Aleksej Dorochov
Russischer Advokat, Rechtsanwaltskanzlei in Neu-Ulm/Deutschland
www.advokat-dorochov.de

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