Grundsätzlich
wird das Gericht - unter anderem - eine Frage an die ausländischen
Adoptiveltern stellen, ob sie Russisch können und wenn nicht, dann wie
sie die sprachliche Barriere in der Integrationszeit des Kindes
überwinden werden. Wenn die Eltern kein Russisch können, dann ist eine
Darlegung erforderlich, dass die Kommunikation mit dem Kind
sichergestellt wird, z.B. das Kind wird unverzüglich (je nach Alter)
einen Deutsch-Sprachkurs besuchen oder eine (Integration)Kindergarten
bzw. Krippe oder auch durch Einstellung eines russischsprachigen
PR-Mädchens….
Fazit: Die Adoptiveltern müssen für die Adoption
des Kindes aus Russland nicht unbedingt russische Sprache kennen.
Jedoch sind entsprechende Darlegungen und Zusicherungen erforderlich,
wie sie mit dem Kind erste Zeit kommunizieren werden.
Aleksej Dorochov
Russischer Advokat
Kanzleisitz in Neu-Ulm
www.advokat-dorochov.de
Mittwoch, 30. Juli 2014
Montag, 28. Juli 2014
Entscheidung des Schiedsgerichtes für Russland: Anerkennung und Vollstreckung
Aleksej Dorochov
Russischer Advokat
Kanzleisitz in Neu-Ulm
www.advokat-dorochov.de
Donnerstag, 24. Juli 2014
Adoption in Russland
Adoption in
Russland. Ich berate meine Mandanten zu allen rechtlichen Fragen rund um
Adoption in Russland und begleite sie im ganzen Verfahren von A bis Z: individuell,
direkt und diskret.
Was müssen
Ausländer über die Adoption in Russland in Grundzügen wissen:
1.
Informationen über das Vorgehen und
das Verfahren der Auslandsadoption in Deutschland können bei der Bundeszentralstelle
für Auslandsadoption eingeholt werden.
2.
Eine Adoption in Russland erfolgt
ausschließlich durch Entscheidung des Gerichtes. Im Verfahren sind das
Jugendamt und auch die Staatsanwaltschaft beteiligt. In der mündlichen
Verhandlung müssen die zukünftigen Adoptiveltern persönlich anwesend sein.
Hinweis: Beteiligung von Staatsanwälten
in manchen Verfahren in Zivilgerichten ist in Russland gesetzlich vorgesehen.
In diesem Fall fungiert der Staatsanwalt als gesonderte Vertreter des Staates
und nicht als Organ der Strafrechtspflege - eine russische „Spezialität“! Das
hat also mit dem Strafrecht nichts zu tun.
Das Ehepaar, das sich ein Kind aus
Russland adoptieren wünscht, kann einen russischen Anwalt (Advokat) für die Wahrnehmung
ihren Interessen in Russland beauftragen. Insbesondere für:
Einholung
der Informationen über das Kind aus dem Register;
Stellung der
Anträge vor Behörden und Gerichten;
Führung der
Gerichtsverhandlung;
Klärung von
Visums – und Einreisefragen;
Unterstützung
und Begleitung in Russland usw.
Die persönliche Anwesenheit der zukünftigen
Eltern ist bei der Gerichtsverhandlung und auch beim Kennenlernen des Kindes
unbedingt erforderlich.
3.
In Russland gibt es Bundes – und
Landesregister für die Kinder ohne Vormund, die adoptiert werden dürfen. Kurze
Informationen über diese Kinder mit Fotos sind auf der Internetseite des Bildungs
– und Wissenschaftsministeriums Russlands veröffentlicht.
4.
Das ganze Adoptionsverfahren
(Verwaltungs – und Gerichtsverfahren) in Russland – abgesehen von Anwaltskosten
– ist kostenlos.
5.
Die Wunsch-Eltern müssen einen
Lehrgang über die Eignung zur Adoption absolvieren. Diese werden in der Regel
von Jugendamt organisiert und beaufsichtigt. Der Verlauf der Lehrgänge ist je
nach Verwaltungs – und Gerichtsbezirk unterschiedlich. Ein z.B. in Deutschland abgeschlossener
Lehrgang kann vor Gericht zur Anerkennung beantragt und anerkannt werden.
6.
Rechtsgrundlagen
für die Adoption in Russland:
UN-Kindesrechtskonvention/Übereinkommen
über die Rechte des Kindes vom 20.11.1989;
Familiengesetzbuch;
Zivilprozessordnung;
Vormund –
und Betreuungsgesetz;
Bundesgesetz
über das staatliche Register der Kinder ohne Vormund;
Bundesregierungsverordnung
vom 4.04.2002 über die Führung des staatlichen Registers der Kinder ohne
Vormund;
Landesgesetze
über das Landesregister der Kinder ohne Vormund und dazu gehörige Richtlinien;
Bundeszuständigkeitsregierungsverordnung
vom 10.03.2005;
Bundesregierungsverordnung
vom 29.03.2000 …….. Richtlinien über die konsularische Registrierung der
adoptierten Kinder im Ausland.
Hinweis: Russland
ist dem Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und
die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption (HAÜ) nicht
beigetreten, im Gegensatz zu Deutschland (seit dem 1.03.2002).
Aleksej Dorochov
Russischer Advokat
Kanzleisitz in Neu-Ulm, Deutschland
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Mittwoch, 16. Juli 2014
Erweiterung der Entscheidungsfreiheit für die Gewerkschaften in Russland
Gesetzesentwurf in der zweiten
Lesung
Gesetzesinitiative:
Bundesregierung Russlands
Änderung des
Art. 29 des russischen Arbeitsgesetzbuches und des Art. 3 des russischen
Gewerkschaftsgesetzes.
Nach der neuen
Gesetzesregelung dürfen die Gewerkschaften über ihre innere Geschäftsorganisation
und über die Anzahl und Art ihrer Geschäftsstellen und Vertreter selbst
entscheiden und sich nicht auf die abschließende Aufzählung im Gesetz
begrenzen. Das Gesetz führt neue Struktureinheiten einer Gewerkschaft wie
Betriebsstätte-Gewerkschaft und Gewerkschaftsgruppe ein und schließt – in
Vergleich zu gegenwärtigen Gesetzeslage - die Aufzählung nicht ab.
Die
Gesetzesänderung dient der Umsetzung der Entscheidung des russischen
Verfassungsgerichtes vom 24.10.2013, in der die oben genannten Artikel für verfassungswidrig
erklärt wurden. Die Verfassungswidrigkeit beruht auf die Verletzung des
Grundrechtes der Vereinigungsfreiheit.
Rechtsgrundlagen für Gewerkschaften in
Russland:
·
Genfer Übereinkommen
Nr. 87 und Nr. 135 (Gemäß Art. 15 der russischen Verfassung, Art. 5 des
Gesetzes über internationale Übereinkommen Russlands und Art. 7 des russischen Zivilgesetzbuches
gelten ratifizierte Übereinkommen in Russland unmittelbar);
·
Verfassung der
Russischen Föderation;
·
Arbeitsgesetzbuch;
·
Gewerkschaftsgesetz;
·
Arbeitgebervereinigungsgesetz;
·
Verordnungen und
Richtlinien der russischen Bundesregierung und Ministerien.
Aleksej Dorochov
Advokat, Spezialist für russisches Gesellschaftsrecht
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Samstag, 5. Juli 2014
Russischer Advokat in Deutschland (ausländischer Rechtsanwalt in Deutschland nach § 206 Bundesrechtsanwaltsordnung), Mitglied der Rechtsanwaltskammer München und der Rechtsanwaltskammer des Tjumener Gebietes/Russland
1. Der russische Advokat, der in einer deutschen Rechtsanwaltskammer zugelassen ist, ist in Deutschland berichtigt seine Mandanten im russischen Recht und im Völkerrecht (internationales Wirtschaftsrecht) zu beraten.
2. Der russische Advokat ist in Russland zugelassen und er hat die Berechtigung auf dem ganzen Gebiet Russlands, unabhängig vom Ort seiner Zulassung, seine Mandanten zu vertreten.
3. Der russische Advokat ist verpflichtet das deutsche Berufsrecht für Rechtsanwälte ebenfalls zu befolgen wie die deutschen Rechtsanwälte. Vor allem bedeutet dies, dass der russische Advokat der Berufsaufsicht der in Deutschland zuständigen Rechtsanwaltskammer und der Berufsgerichtsbarkeit der Anwaltschaft unterliegt ist.
4. Der russische Advokat hat wie deutscher Rechtsanwalt alle Pflichten gegenüber den Mandanten nach dem deutschen Berufsrecht für Rechtsanwälte zu erfüllen. Insbesondere ist er verpflichtet die Schweigepflicht zu wahren.
5. Der russische Advokat in Deutschland ist berufshaftlichtversichert. In Russland gibt es für Rechtsanwälte/Advokaten bis heute keine Berufshaftpflichtversicherung. Dies gilt nicht für den russischen Advokat, der sich in Deutschland niederlässt.
Aleksej Dorochov
Russischer Advokat
Kanzleisitz in Neu-Ulm/Deutschland
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Freitag, 4. Juli 2014
Gutgläubiger Erwerb in Russland
Gutgläubiger Erwerb der verpfändeten oder mit einer Hypothek belasteten Sachen wurde jetzt in Russland gesetzlich geregelt (ab 1.07.2014 in Kraft).
Der neue Artikel 352 Abs. 1 Nr. 2 des russischen Zivilgesetzbuches regelt (positiv), dass die Verpfändung oder die Hypothek mit dem Erwerb der Sache erlischt, wenn der Erwerber diese rechtlichen Belastungen nicht kannte und nicht kennen konnte.
Bis jetzt wurde der gutgläubige Erwerb der verpfändeten oder mit einer Hypothek belasteten Sachen in der Rechtsprechung heftig umstritten. Es waren nicht nur die Voraussetzungen sondern Anerkennung der Gutgläubigkeit als solche beim Erwerb der verpfändeten Sachen fraglich.
Hinweis für Juristen: Das russische Zivilrecht kennt das Abstraktionsprinzip nicht. Es wird zwar in der Literatur darüber diskutiert, jedoch ist es in der Praxis keine Anwendung gefunden.
Aleksej
Dorochov
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