Grundsätzlich
wird das Gericht - unter anderem - eine Frage an die ausländischen
Adoptiveltern stellen, ob sie Russisch können und wenn nicht, dann wie
sie die sprachliche Barriere in der Integrationszeit des Kindes
überwinden werden. Wenn die Eltern kein Russisch können, dann ist eine
Darlegung erforderlich, dass die Kommunikation mit dem Kind
sichergestellt wird, z.B. das Kind wird unverzüglich (je nach Alter)
einen Deutsch-Sprachkurs besuchen oder eine (Integration)Kindergarten
bzw. Krippe oder auch durch Einstellung eines russischsprachigen
PR-Mädchens….
Fazit: Die Adoptiveltern müssen für die Adoption
des Kindes aus Russland nicht unbedingt russische Sprache kennen.
Jedoch sind entsprechende Darlegungen und Zusicherungen erforderlich,
wie sie mit dem Kind erste Zeit kommunizieren werden.
Aleksej Dorochov
Russischer Advokat
Kanzleisitz in Neu-Ulm
www.advokat-dorochov.de
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