Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Russlands muss das
Stammkapital einer GmbH in Russland erst innerhalb von 2 Monaten nach der
Gründung geleistet werden; nach der heutigen Gesetzeslage muss die Hälfte des
Stammkapitals schon vor der Gründung geleistet werden und die andere Hälfte
innerhalb eines Jahres nach der Gründung. Das Stammkapital der GmbH in Russland
beträgt heute mindestens 10 000 Rubel (ca. 220 Euro).
Das Ziel der Änderung ist die Kosten der Gründung zu reduzieren,
das missbräuchliche Verhalten im Geschäftsverkehr zu vermeiden und das
Investitionsklima in Russland zu verbessern.
Aleksej
Dorochov
Advokat für
russisches Recht
Kanzleisitz
Neu-Ulm/Deutschland
www.advokat-dorochov.de
P.S.
Sie wollen eine Zweigniederlassung in Form einer GmbH in
Russland gründen!? Eine Reise von 1000 Meilen beginnt mit dem ersten Schritt!
Ich unterstütze meine Mandanten bei der Gründung der Filiale
in Russland und begleite sie Schritt für Schritt vor Ort beim Aufbau ihres
Geschäftes.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen