Freitag, 27. Juni 2014

Änderung des GmbH-Rechtes in Russland bezüglich des Stammkapitals




Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Russlands muss das Stammkapital einer GmbH in Russland erst innerhalb von 2 Monaten nach der Gründung geleistet werden; nach der heutigen Gesetzeslage muss die Hälfte des Stammkapitals schon vor der Gründung geleistet werden und die andere Hälfte innerhalb eines Jahres nach der Gründung. Das Stammkapital der GmbH in Russland beträgt heute mindestens 10 000 Rubel (ca. 220 Euro).
Das Ziel der Änderung ist die Kosten der Gründung zu reduzieren, das missbräuchliche Verhalten im Geschäftsverkehr zu vermeiden und das Investitionsklima in Russland zu verbessern.

Aleksej Dorochov
Advokat für russisches Recht
Kanzleisitz Neu-Ulm/Deutschland
www.advokat-dorochov.de

P.S.
Sie wollen eine Zweigniederlassung in Form einer GmbH in Russland gründen!? Eine Reise von 1000 Meilen beginnt mit dem ersten Schritt!
Ich unterstütze meine Mandanten bei der Gründung der Filiale in Russland und begleite sie Schritt für Schritt vor Ort beim Aufbau ihres Geschäftes.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen