Änderung des Gesetzes über
ausländische Investitionen in Russland (Gesetz Nr. 106 vom 5.05.2014)
Die Regelungen über die Zweigniederlassung
(Filiale) eines ausländischen Unternehmens in Russland wurden geändert.
Ab 1.01.2015 müssen alle
Zweigniederlassungen von ausländischen juristischen Personen in ein dafür vorgesehenes
Register eingetragen werden.
Außerdem wurden auch
Anforderungen an die Errichtung der Zweigniederlassung von einem ausländischen
Unternehmen in Russland vereinfacht. Ausländische Unternehmen müssen demnach
z.B. keine Fristen für Dauer der Investition und kein Volumen vom Investitionskapital
in der Satzung oder im Gesellschaftsvertrag der Zweigniederlassung regeln.
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dem ersten Schritt!
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Mandanten bei der Gründung der Filiale in Russland von A bis Z und begleite sie
Schritt für Schritt vor Ort beim Aufbau des Geschäftes in Russland.
Aleksej Dorochov
Russischer Advokat
Kanzleisitz in
Neu-Ulm/Deutschland
www.advokat-dorochov.de
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