Mittwoch, 25. Juni 2014

Änderungen der Regelungen über die Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens in Russland


Änderung des Gesetzes über ausländische Investitionen in Russland (Gesetz Nr. 106 vom 5.05.2014)

Die Regelungen über die Zweigniederlassung (Filiale) eines ausländischen Unternehmens in Russland wurden geändert.

Ab 1.01.2015 müssen alle Zweigniederlassungen von ausländischen juristischen Personen in ein dafür vorgesehenes Register eingetragen werden.

Außerdem wurden auch Anforderungen an die Errichtung der Zweigniederlassung von einem ausländischen Unternehmen in Russland vereinfacht. Ausländische Unternehmen müssen demnach z.B. keine Fristen für Dauer der Investition und kein Volumen vom Investitionskapital in der Satzung oder im Gesellschaftsvertrag der Zweigniederlassung regeln.

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Aleksej Dorochov
Russischer Advokat
Kanzleisitz in Neu-Ulm/Deutschland

www.advokat-dorochov.de   

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